von Gast »So Jan 21, 2007 11:19
Hallo,
wenn du nur kurzfristig bis zu drei Tagen krank geschrieben wirst und dir weiterhin nichts fehlt, ist es kein Problem. Du solltest zwar bei deinem Betrieb bescheid geben, aber da wird nichts weiteres unternommen.
Geht deine Verletzung und dann eben die Krankheit länger, muss deine Firma das bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft melden.
Chiao
Hallo,
wenn du nur kurzfristig bis zu drei Tagen krank geschrieben wirst und dir weiterhin nichts fehlt, ist es kein Problem. Du solltest zwar bei deinem Betrieb bescheid geben, aber da wird nichts weiteres unternommen.
Geht deine Verletzung und dann eben die Krankheit länger, muss deine Firma das bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft melden.
Chiao