von Hofmann D. »Mi Jul 28, 2010 20:40
Hallo liebes Foren Team!
Zunächst einmal ist ein Arbeitsvertrag abzuschließen. Der Vertrag muss alle Regelangaben enthalten. Studentische Beschäftigte dürfen für gleiche Tätigkeiten nicht schlechter bezahlt werden als festangestellte Mitarbeiter. Studentische Mitarbeiter haben Anspruch auf Entgelffortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsvergütung und bezahlten Urlaub. Dieser Anspruch kann auch nicht im Vertrag abbedungen werden. Sofern es vertraglich vereinbart oder betriebsüblich ist, hat der Arbeitgeber auch Weinachtsgeld zu zahlen.
Hofmann D.
Hallo liebes Foren Team!
Zunächst einmal ist ein Arbeitsvertrag abzuschließen. Der Vertrag muss alle Regelangaben enthalten. Studentische Beschäftigte dürfen für gleiche Tätigkeiten nicht schlechter bezahlt werden als festangestellte Mitarbeiter. Studentische Mitarbeiter haben Anspruch auf Entgelffortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsvergütung und bezahlten Urlaub. Dieser Anspruch kann auch nicht im Vertrag abbedungen werden. Sofern es vertraglich vereinbart oder betriebsüblich ist, hat der Arbeitgeber auch Weinachtsgeld zu zahlen.
Hofmann D.