Arbeitsvertrag geringfügig Beschäftigte

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[quote=Gast post_id=281516 time=1203727071] Hallöchen klar musst du das, das ist ein Job wie jeder andere auch. Du solltest auch nicht vergessen dass man auch dann das Gehalt zahlen muss wenn mal Feiertag ist und wenn der Angestellte krank wird. Mit freundlichen Grüßen Mascha G. [/quote]
   

Ansicht erweiternDie letzten Beiträge des Themas:Arbeitsvertrag geringfügig Beschäftigte

von Busch Hans-Georg »Fr Jul 16, 2010 14:40

Hallo zusammen! Ein Arbeitsvertrag ist immer gut. Darin sind alle wichtigen Grundlagen der sogenannten Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Allerdings habe ich mir schon sagen lassen, das es auch nicht schlimm ist keinen Arbeitsvertrag zu haben, da dann im allgemeinen der Regelarbeitsvertrag gilt. Und der ist immer gut für den Arbeitnehmer. Denn dort sind auch Urlaub und sonstige Ansprüche geregelt.
Bye Bye
Busch Hans-Georg

Wie sind die rechtlichen Grundlagen?

von Gast »Fr Jul 16, 2010 14:39

Hallo Community Ich habe eine geringfügige Beschäftigung angenommen und möchte alles ganz genau geregelt haben. Kann ich einen Arbeitsvertrag verlangen, oder wie ist das?
Bye Bye Birger I.

arbeitsvertrag geringfügig beschäftigt 2008

von Gast »Sa Feb 23, 2008 12:55

Guten Tag
Ich habe letztens gehört, dass jemand der geringfügig beschäftigt ist, ab 2008 unbedingt einen Arbeitsvertrag haben muss. Ich dachte bisher immer, dass man für alle Jobs schon immer einen gebraucht hat.

Tschau Bertrand M.

arbeitsvertrag geringfügig beschäftigte

von Gast »Sa Feb 23, 2008 1:18

Guten Tag!

Nicht bei jeder geringfügig beschäftigten Tätigkeit bekommst Du auch einen Arbeitsvertrag. Ich hatte da bisher immer Pech. Die Arbeitgeber, bei denen ich beschäftigt war (BAU) die haben sich alle geweigert. Zu viel Aufwand, wenn ich nicht arbeiten will soll ich woanders hingehen u.s.w


Ciao Mechtild W.

Arbeitsvertrag geringfühgig

von Gast »Sa Feb 23, 2008 0:37

Hallöchen

klar musst du das, das ist ein Job wie jeder andere auch. Du solltest auch nicht vergessen dass man auch dann das Gehalt zahlen muss wenn mal Feiertag ist und wenn der Angestellte krank wird.


Mit freundlichen Grüßen Mascha G.

arbeitsvertrag für geringfügig beschäftigte

von Gast »Fr Feb 22, 2008 14:11

Moin Moin
Bei jedem Arbeitsverhältnis muß man einen Vertrag machen, so schreibt es das Gesetz. Sonst bist du ein Schwarzarbeiter und kannst dir eine Strafe einfangen. Genau geht es dann deinen Arbeitgeber.

Bye Bye Isabelle L.

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