von L. Fritz »Di Feb 12, 2008 16:12
Hi
Soweit ich hier Auskunft geben kann verhält sich das wie folgt. Solange die Bezüge ungerechtfertig in Anspruch genommen wurden, ist die Rückzahlung rechtens. In dem Fall dass die Beschäftigung aufgenommen wird. Werden ab diesem Zeitpunkt die Leistungen die von der Arbeitsagentur im Voraus bezahlt wurden auch ersetzt werden, sprich zurückbezahlt werden. Ein Zahlungsaufschub sollte mit dem zuständigen Sachbearbeiter verhandelt werden, ich glaube das ist möglich wenn man anständig fragt.
Mit freundlichen Grüßen L. Fritz
Hi
Soweit ich hier Auskunft geben kann verhält sich das wie folgt. Solange die Bezüge ungerechtfertig in Anspruch genommen wurden, ist die Rückzahlung rechtens. In dem Fall dass die Beschäftigung aufgenommen wird. Werden ab diesem Zeitpunkt die Leistungen die von der Arbeitsagentur im Voraus bezahlt wurden auch ersetzt werden, sprich zurückbezahlt werden. Ein Zahlungsaufschub sollte mit dem zuständigen Sachbearbeiter verhandelt werden, ich glaube das ist möglich wenn man anständig fragt.
Mit freundlichen Grüßen L. Fritz