Selbstständig und Hartz IV, geht das?

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[quote=ThorstenG post_id=287529 time=1232206521 user_id=2678] Gibt es auch eine Website, wo man sich informieren kann? Oder eine E-Mail Adresse? Welcher Art von Mitarbeit ist das? [/quote]
   

Ansicht erweiternDie letzten Beiträge des Themas:Selbstständig und Hartz IV, geht das?

von serviceteam Dresden »Fr Feb 20, 2009 14:53

ThorstenG hat geschrieben:Gibt es auch eine Website, wo man sich informieren kann?
Oder eine E-Mail Adresse?



Hallo , Wir suchen noch Bundesweit MA auf Selb. Basis.
aus dem raum Langenfeld haben wir noch keine MA , wenn Intr. besteht, einfach anrufen unter 03523/9491397 ab. Mo.23.02.09 ab 9.30 Uhr.

mfg A.Krampe

von ac27 »Fr Feb 20, 2009 10:22

ja dürfte gehen.
Wenn man aus der Selbstständigkeit nicht genügend Geld verdient bekommt man die sogenannten "grundsicherung" (kaltmiete+345€ zum leben).

verdient man zb nur 400€ ,ist das nicht genug zum leben und es wird die differenz bezahlt,so dass die grundsicherung abgesichert ist.

verdient man bis zu 160 € (auch Freibetrag genannt) bekommt man die volle grundsicherung.

von ralle »Di Feb 17, 2009 17:52

Kommt darauf an wie viel du verdienst!

Aber soweit ich weis heißt es dann nicht mehr Hartz 4

von ThorstenG »Sa Jan 17, 2009 15:35

Gibt es auch eine Website, wo man sich informieren kann?
Oder eine E-Mail Adresse?

Welcher Art von Mitarbeit ist das?

Selbstständig und Hartz IV, geht das?

von serviceteam Dresden »Mo Dez 22, 2008 19:08

Selbstständig und Hartz IV, geht das?
Kann man selbstständig sein und im Notfall auch Hartz IV beziehen? Diese Frage können wir Ihnen sehr schnell beantworten!
Ja es geht, man kann selbstständig sein und Hartz IV beziehen. Denn im Gegensatz zum Arbeitslosengeld ist Hartz IV für jeden Hilfebedürftigen zugänglich. Denn auch Menschen, die in Arbeit sind, aber nicht genug verdienen, können zusätzlich Hartz IV beantragen.
Denn Hartz IV ist für alle Hilfebedürftigen, die arbeitsfähig sind, darunter zählen im Prinzip alle Menschen, die einer Arbeit nachgehen können, also auch Selbstständige.
Um auch Ihre Ansprüche zu prüfen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Kooperationspartner, eine renommierte Kanzlei, speziell SGB II wird Ihre Ansprüche gegenüber der ARGE sichern. Wir Arbeiten bundesweit für Sie und kostenfrei, Ihnen entstehen keinerlei gebühren ectr., VB Sie einen Termin mit uns,
RCC–Consulting, Telefon:03523-9491397
Bundesweit werden noch Mitarbeiter Gesucht !

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