von Jörg »Sa Mai 22, 2010 21:00
Darf man mit Bronchitis zeitweise oder danach permanent nicht mehr in der Gastronomie arbeiten?
Eine akute Erkrankung, die einen zeitweilig von der Arbeitleistung abhält, ist kein Kündigungsgrund.
Wenn dadurch einen Situation entsteht, die einen dauerhaft Arbeitsunfähig macht schon, wobei das erweisen sein muss.
Grundsätzlich ist es möglich jemandem zu kündigen, auch wenn er noch etwas länger einen Vertrag hätte. Daher ist es ja eine Kündigung, sonst wäre es einfach das Auslaufen lassen des Vertrages.
Es gibt aber nur zwei Gründe, in deiner Person oder betrieblich.
In deiner Person heißt, dauerhaft arbeitsunfähig, oder stetige Minderleistungen, bzw. ein gravierender Vertrauensverlust, dieses bekannte Rosinenschnecke essen aber nicht bezahlen, in die Trainkgeldkasse greifen, oder mit den Belegen schummeln.
Ein betrieblicher Grund könnte sein, dass der Chef einfach Leute entlassen muss, da er nicht mehr alle halten kann, weil das Geschäft schlecht läuft, oder er eine Abteilung schließen will.
Dann muss nach sozialen Gesichtspunkten ausgewählt werden, u.a.: Betriebszugehörigkeit, Kinder, Alter, Behinderungen, etc.
Es wäre möglich, dass du allein bist, zu jung und nicht so lang im Betrieb.
Wenn du offiziell erfahren hast, dass du entlassen wirst, musst du dich unverzüglich, bzw. (ich glaube) drei Monate vor der Entlassung bei der Agentur für Arbeit melden.
Wenn du es nicht offiziell erfahren hast, kannst du dich ja trotzdem mal dort melden und diese Fachleute fragen, was du tun sollst.
Ansonsten sind Gewerkschaften (wenn man Mitglied ist, ggf. auch sonst) ein guter Ansprechpartner auch mit Rechtsbeistand, wenn es zur Klage kommen sollte.
Darf man mit Bronchitis zeitweise oder danach permanent nicht mehr in der Gastronomie arbeiten?
Eine akute Erkrankung, die einen zeitweilig von der Arbeitleistung abhält, ist kein Kündigungsgrund.
Wenn dadurch einen Situation entsteht, die einen dauerhaft Arbeitsunfähig macht schon, wobei das erweisen sein muss.
Grundsätzlich ist es möglich jemandem zu kündigen, auch wenn er noch etwas länger einen Vertrag hätte. Daher ist es ja eine Kündigung, sonst wäre es einfach das Auslaufen lassen des Vertrages.
Es gibt aber nur zwei Gründe, in deiner Person oder betrieblich.
In deiner Person heißt, dauerhaft arbeitsunfähig, oder stetige Minderleistungen, bzw. ein gravierender Vertrauensverlust, dieses bekannte Rosinenschnecke essen aber nicht bezahlen, in die Trainkgeldkasse greifen, oder mit den Belegen schummeln.
Ein betrieblicher Grund könnte sein, dass der Chef einfach Leute entlassen muss, da er nicht mehr alle halten kann, weil das Geschäft schlecht läuft, oder er eine Abteilung schließen will.
Dann muss nach sozialen Gesichtspunkten ausgewählt werden, u.a.: Betriebszugehörigkeit, Kinder, Alter, Behinderungen, etc.
Es wäre möglich, dass du allein bist, zu jung und nicht so lang im Betrieb.
Wenn du offiziell erfahren hast, dass du entlassen wirst, musst du dich unverzüglich, bzw. (ich glaube) drei Monate vor der Entlassung bei der Agentur für Arbeit melden.
Wenn du es nicht offiziell erfahren hast, kannst du dich ja trotzdem mal dort melden und diese Fachleute fragen, was du tun sollst.
Ansonsten sind Gewerkschaften (wenn man Mitglied ist, ggf. auch sonst) ein guter Ansprechpartner auch mit Rechtsbeistand, wenn es zur Klage kommen sollte.