Arbeitsrecht Abfindungen

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von H. Irama »Fr Jul 16, 2010 10:33

Hällöchen
wenn du streng nach dem Arbeitsrecht gehst dann stehen dir Abfindungen nur dann zu wenn der Arbeitgeber dir zu Unrecht gekündigt hat oder das in deinem Arbeitsvertrag stand. Mir wurde auch gekündigt und ich habe nichts bekommen. Obwohl mir kein Fehlverhalten nachzuweisen war. Auf die Dame die mich rausgeworfen hat bin ich heute noch sauer der T.. soll sie holen !!
Vorab schon mal danke
Viele Grüße
H. Irama

verschoben

von Gast »Fr Jul 16, 2010 10:33

Verfasst am: Di Sep 25, 2007 3:20 Titel: Wie ist das mit der Abfindung im Arbeitsrecht?
Hallo beisammen!
Wie ist denn das mit der Abfindung im Arbeitsrecht, hat an da immer einen Anspruch drauf, sollte man da immer einen Anwalt nehmen, wenn man eine Firma verlässt?
Hoffe auf viele Antworten
Tschaui V. Leo
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W. Maria




Angemeldet: 24.09.2007
Beiträge: 1

Verfasst am: Mi Sep 26, 2007 3:50 Titel: Arbeitsrecht Abfindungen
Hallo Community
Wenn man eine Firma verlässt, dann hat man nicht immer einen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn man selbst kündigt, dann sowieso nicht. Wenn die Kündigung vom Arbeitgeber kommt und man denkt, dass das alles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, dann sollte man sich vielleicht einen Anwalt nehmen und schauen, ob der was dazu sagt, ob man da noch was raus ziehen kann.
Danke
LG W. Maria

Theresa L.




Angemeldet: 13.04.2007
Beiträge: 1

Verfasst am: Sa Apr 14, 2007 9:02 Titel: Bekommt man lt. Arbeitsrecht immer Abfindungen ?
Hallo liebes Foren Team! wie ist das mit dem Arbeitsrecht, bekommt man da immer Abfindungen wenn man gekündigt wird oder gibt es da auch Ausnahmen, wer kennt sich da aus ? thx
Grüße Theresa L.

Arbeitsrecht Abfindungen

von K. Katarina »Mi Nov 08, 2006 4:19

Hallo Das ist nicht schön, was Deiner Tochter passiert ist. Aber mit der Abfindung ist alles nicht so einfach, auch wenn es im Arbeitsrecht geregelt ist. Es gibt sovieles zu beachten, das da manchmal Rechtsanwälte bald nicht mehr durchsteigen. Einen Anspruch auf Abfindung hat man nur in Ausnahmefällen heißt es. Ein Anspruch auf Abfindung kann z.B. bei tarifvertraglicher Verpflichtung, bei bestehenden Sozialplänen oder der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht nach §§ 9,10 KSchG bestehen. Hm, was genau das bedeutet ? Ich kann es Dir leider auch nicht sagen. Sag ja, normalerweise sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich auf das Arbeitsrecht speziallisiert hat. Eine Abfindung wegen Kündigung muß nämlich ein Arbeitgeber nicht zwingend bezahlen. Die machen es freiwillig. Also der Arbeinehmer hat keinen Anspruch. Wie es aber aussieht, wenn man schon einige Jahre bei der Firma war ? Weiß ich auch nicht.
Was ich weiß ist, das viele deshalb vors Gericht gehen und rum streiten.

Bye K. Katarina

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