Hi...
ich bin 31 Jahre alt, habe Abitur, komme aus der Gegend von NRW und möchte eine Ausbildung bei der Polizei beginnen. Welche Möglichkeiten habe ich? Stimmt es, dass ich aufgrund meines Alters eine Ausbildung nur in München ableisten kann? Und bin ich dann nach der Ausbildung an München gebunden? Wäre für Hinweise dankbar.
Wo kann ich die Stellen finden?
cu,
irass
Stellen NRW
guten tag.
so viel ich weiß, hat da jedes Bundesland seine eigenen Vorgaben. In Bayern ist die Altersbeschränkung von 17 bis 25 Jahren. Nur München, da hast Du wohl Recht, hat noch ein besonderes Programm für die so genannten ´Altbewerber´ von 24 bis 34 Jahren, allerdings nur für den mittleren Dienst (womit Dein Abitur ja schon eine Überqualifizierung darstellen könnte *g*).
Wo du die Stellen finden kannst? Auf deren Page!!
gruss!
frodo
so viel ich weiß, hat da jedes Bundesland seine eigenen Vorgaben. In Bayern ist die Altersbeschränkung von 17 bis 25 Jahren. Nur München, da hast Du wohl Recht, hat noch ein besonderes Programm für die so genannten ´Altbewerber´ von 24 bis 34 Jahren, allerdings nur für den mittleren Dienst (womit Dein Abitur ja schon eine Überqualifizierung darstellen könnte *g*).
Wo du die Stellen finden kannst? Auf deren Page!!
gruss!
frodo
Arbeitssuche Rinteln
Servus ich fürchte dass du für die Ausbildung bei der Polizei schon zu alt bist. Denn da wird man Beamter und das kann man nur bis 27 Jahren werden. Ich glaube nicht dass man da für dich eine Ausnahme macht.
mfg Giso H.
mfg Giso H.
Folgende Voraussetzungen müssen bei der Polizei NRW erfüllt sein:
* Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
* aus ärztlicher Sicht polizeidiensttauglich sein,
* eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulausbildung (Abitur) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss (Fachhochschulreife) haben,
* das 32. Lebensjahr am Einstellungstage (jeweils zum 1. September) noch nicht vollendet haben.
* Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
* aus ärztlicher Sicht polizeidiensttauglich sein,
* eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulausbildung (Abitur) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss (Fachhochschulreife) haben,
* das 32. Lebensjahr am Einstellungstage (jeweils zum 1. September) noch nicht vollendet haben.