Minijob Bayern

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Genny

Beitrag von Genny » Di Jun 20, 2006 20:56

Hallo,
ich werde ab September in Unterfranken wohnen, in der nähe von Bamberg.
Leider suche ich immer noch eine Ausbildung und habe erst fürs nächste Jahr eventualige Ausbildungsplatz Aussichten.
Um diese Zeit zu Überbrücken suche ich noch einen Minijob da mein jetziger in Berlin ist.
Habt ihr da eine Idee wer was suchen könnte?
LG Genny

Muhammet Z.

Minijob in Bayern

Beitrag von Muhammet Z. » Fr Jun 23, 2006 18:34

Guten Tag in den Anzeigen Blättern für Bamberg sehe ich immer Angebote von Supermärkten die Leute zum Einräumen von Regalen suchen. Die Arbeitszeiten sind allerdings am Abend und am Samstag. Aber wenn dir das nichts ausmacht dann wäre das doch was für dich ? Schau dir diese Anzeigen mal an, das wird wie ich finde auch ganz gut bezahlt.
Bye Muhammet Z.

Gast

Andauernd hört man Disskusionen über diese Minijobs. Was ist

Beitrag von Gast » Sa Jul 31, 2010 21:52

Hallo zusammen Andauernd hört man Diskussionen über diese Minijobs ob im Fernsehen oder im Radio. Was ich jetzt wissen möchte ist, was versteht man unter Minijobs. Ich bitte höflichst um Aufklärung. Danke! THX
Grüße

H. Cläre

Stephan B., Dachau

Beitrag von Stephan B., Dachau » Sa Jul 31, 2010 21:53

Hallo Das ist wohl wahr. Man hört viel über diese Minijobs, was aber garnicht wirklich was damit gemeint ist, bis man sich schlau macht. Ich hab das gemacht und versuche zu erklären. Man spricht von einer geringfügigen Beschäftigung oder auch einem Minijob, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro im Monat nicht übersteigt. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind für den Arbeit-nehmer versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss den Minijob bei der Minijob Zentrale melden. Außerdem muß der Arbeitgeber einen pauschalen Betrag von 30% seit dem 1.7.2006 und bis 30.6. 25% zahlen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% Pauschsteuer. Die kleinen Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern müssen zusätzlich zusätzlich 1,3 % des Arbeitsentgelts als Umlagebeitrag nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die Minijob Zentrale bezahlen. Für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten gelten weiterhin pauschal jeweils 5% für Kranken und Rentenversicherung und 2% Pauschsteuer sowie 1,3% Umlagebeitrag. Der Arbeitnehmer kann auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, die ihm der Gesetzgeber zugesteht, um so einen vollen Rentenanspruch zu erwerben. Allerdings muss der Arbeitnehmer dann einen Eigenanteil von 4,5% bis 30.6.06 7,5% an die Rentenversicherung bezahlen. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
Ciao

B. Stephan

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