Arbeitsvertrag Geringfügige Beschäftigung

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U. Hubert
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Arbeitsvertrag Geringfügige Beschäftigung

Beitrag von U. Hubert » Fr Nov 16, 2007 1:54

Servus!

Gibt es für eine geringfügige Beschäftigung auch einen Arbeitsvertrag oder muss man bei so kleinen Jobs keinen Vertrag schließen?

thx
Ciao U. Hubert

Nergiz A.
Beiträge:1
Registriert:Mi Nov 14, 2007 15:40

Arbeitsvertrag Geringfügige Beschäftigung

Beitrag von Nergiz A. » Sa Nov 17, 2007 21:59

Hallo
Wenn man eine Arbeit finde, auch wenn eine geringfügige Beschäftigung ist, dann sollte man auch da einen Arbeitsvertrag machen. Man kann diesen natürlich auch mündlich machen, was bei allen Arbeitsverträgen geht aber sicherer ist es. Wenn man mal Ansprüche stellen will und wenn man mal Probleme mit dem Arbeitgeber hat, dann sollte man immer was schriftliches haben.

mfg Nergiz A.

U. Hadwig

Arbeitsvertrag Geringfügige Beschäftigung

Beitrag von U. Hadwig » Di Nov 20, 2007 21:06

Hallöchen! es ist immer sinnvoll einen schriftlichen Vertrag zu haben, damit man was in der Hand hat. Es gibt Arbeitgeber die einen auf geringfügig einstelllen und einen dann nicht mal anmelden. Wie soll man sowas aufdecken wenn man keinen schriftlichen Beweis hat dass man wirklich dort arbeitet. Es ist besser wenn man sich da in alle möglichen und unmöglichen Richtungen absichert.
Ciao U. Hadwig

Gerlind H.

Arbeitsvertrag Geringfügige Beschäftigung

Beitrag von Gerlind H. » Do Nov 22, 2007 4:30

Guten Tag! Bei jedem Job wird man angemeldet, auch bei Geringfügigen Beschäftigungen. Das heißt das du da auch einen Vertrag bekommst. Wenn du keinen bekommen würdest dann läuft das unter Schwarzarbeit. Das macht heute keiner mehr, weil es zuviele Kontrollen gibt, und die Strafen sehr hoch sind. Wenn dein Job noch so klein ist wirst du einen Vertrag bekommen.
LG Gerlind H.

Vinzenz G.

Arbeitsvertrag Geringfügige Beschäftigung

Beitrag von Vinzenz G. » Sa Nov 24, 2007 10:41

Guten Tag Also ich muss sagen das ich auch einen Nebenjob habe und ich habe keinen Arbeitsvertrag. Ich habe das alles per Email mit meinen jetzigen Chef gemacht und ich habe bis jetzt auch noch nie Probleme gehabt. Ich bekomme regelmäßig mein Gehalt und ja. Es passt einfach alles und ich kann mich nicht beschweren. Also wenn du keinen bekommst ist es auch nicht so schlimm.
Salut Vinzenz G.

Gast

Bekommt eine geringfügigie Beschäftigung auch einen Arbeitsv

Beitrag von Gast » Fr Jul 16, 2010 14:41

Hallo Leute
Bekommt eine geringfügige Beschäftigung auch einen Arbeitsvertrag, oder wird dabei auf so einen Vertrag verzichtet, wenn es keine Vollzeit ist?
Viele Grüße
Mike U

Gast

Beitrag von Gast » Fr Jul 16, 2010 14:41

Hallo zusammen

Das hat nichts damit zu tun, wie und was man arbeitet. Auch wenn man eine geringfügige Beschäftigung hat, dann wird man auch einen Arbeitsvertrag bekommen. Du musst immer schauen, dass es was schriftliches gibt, wenn man einen Vertrag abschließt. Wenn man das nicht tut, dann kann es schnell mal passieren, dass man kein Gels sieht und nichts beweisen kann.

Blümlein Jörg

Beitrag von Blümlein Jörg » Fr Jul 16, 2010 14:42

Hallöchen!

ich hatte schon einige Geringfügige Jobs und da habe ich nie einen Arbeitsvertrag bekommen. Auch den Urlaub der mir eigentlich zusteht den habe ich nie erhalten. Da wird man meist nur übel ausgenutzt.


LG

Blümlein Jörg

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