Die Problematik der Zeitarbeit-, Personal-Leasing-Unternehmen und Ihre zu verleihenden Arbeitnehmer
Sie haben in Ihrer Firma/ bzw. Ihrem Unternehmen einen Personal-Mehrbedarf für maximal 6 Monate und decken diesen Bedarf mit Arbeitskräften der Zeitarbeit/Personal-Leasing-Unternehmen. Sie bezahlen diese Unternehmen, diese wiederum bezahlen Ihr Personal.
Von dem Stundenlohn, den Sie an diese Unternehmen bezahlen, bekommen die Arbeitskräfte ein Maximun von 30 bis höchstens 50 %.
Sie haben Arbeitskräfte dieser Firmen, die nicht besonders zufrieden sind.
Beispiel: Für eine Arbeitskraft bezahlen Sie z.B. 19 €/Std. Brutto an die Verleihfirma, davon bekommt die Arbeitskraft maximal 6,50 €/Std. als Bruttogehalt.
Ausserdem kassieren die Zeitarbeit/Personal-Leasing-Unternehmen so ganz nebenbei:
1. Ihre Eingliederungszuschüsse
2. Die Vermittlungsprämien
und alle weiteren Zuschüsse, welche die Bundesarbeitsagentur für die Einstellung von Arbeitskräften gewährt.
Diese Arbeitskräfte werden von den meisten Zeitarbeit/Personal-Leasing-Unternehmen für genau 6 Monate eingestellt (bedingt durch die Zuschüsse).
Dann müssen Sie wieder gehen und sind wieder Arbeitslos.
Glauben Sie, dass diese Arbeitskräfte Ihre volle Leistung zum Wohle Ihrer Firma/ bzw. Ihres Unternehmens einbringen werden?
Wenn Sie jetzt diesen Arbeitskräften ein Bruttogehalt von z.B. 9,50 €/Std. und einen befristeten Arbeitsvertrag geben, haben Sie Arbeitskräfte, die die volle Leistung zum Wohle Ihrer Firma/ bzw. Ihres Unternehmens einbringen.
Drehen Sie den Spieß doch einfach um. Wir, die reinen Privaten Arbeitsvermittler, decken ebensfalls Ihren Personalmehrbedarf und die Einstellungszuschüsse können Sie bekommen (bei jedem Arbeitnehmer verschieden).
Bedingt durch die neue Regelung mit den Probezeiten (6 Monate), können Sie Ihren Personalbedarf (vorsortiert) durch den Privaten Arbeitsvermittler abdecken.
Die eingestellten Arbeitskräfte bekommen den vollen Stundenlohn (Private Arbeitsvermittler haben nach der Vermittlung nur den Anspruch auf das Vermittlungshonorar, welches vorher Vertraglich geregelt wurde), der Arbeitsvermittler bekommt vom Arbeitsgeber keinerlei Abgaben.
Somit haben Sie die Möglichkeit, aus dem Potenzial dieser zufriedenen Arbeitskräfte sich die Besten auszusuchen und eventuell zu übernehmen. Für die Anderen läuft der befristete Arbeitsvertrag aus.
Jedoch haben diese Arbeitskräfte, die nicht übernommen wurden, wieder einen Weg in die Arbeitswelt gefunden und somit eine bessere Chance am Arbeitsmarkt bekommen (ein aktuelles Arbeitszeugnis).
Wir hoffen, Ihnen einen Denkanstoß gegeben zu haben.
Die Problematik der Zeitarbeitsunternehmen
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unternehmen
Guten Tag! das mag alles stimmen aber was bleibt einem denn anderes übrig wenn man keine regulären Stellen mehr findet. Es geht in manchen Branchen anscheinend nur noch über Zeitarbeit, das ist mehr als traurig.
Tschau H. Gunthild
Tschau H. Gunthild
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Re: Die Problematik der Zeitarbeitsunternehmen
Moinherrwoiwod hat geschrieben:Die Problematik der Zeitarbeit-, Personal-Leasing-Unternehmen und Ihre zu verleihenden Arbeitnehmer
Die eingestellten Arbeitskräfte bekommen den vollen Stundenlohn (Private Arbeitsvermittler haben nach der Vermittlung nur den Anspruch auf das Vermittlungshonorar, welches vorher Vertraglich geregelt wurde), der Arbeitsvermittler bekommt vom Arbeitsgeber keinerlei Abgaben.
Wir hoffen, Ihnen einen Denkanstoß gegeben zu haben.
Stimmt, nur vom wem bekommen sie dieses Honorar ?
Entweder von der Agentur für Arbeit oder von der vermittelten Arbeitskraft.
Rein rechnerisch muss das für die vermittelte Arbeitskraft kein gutes Geschäft sein.
Bangbuex