Melden Beim Arbeitsamt

Forum für:
Berechnung Arbeitslosengeld II, Arbeitslosengeld II Antrag, Arbeitslosengeld II Verordnung, Arbeitslosengeld II Hinweise sowie Fragen zum Arbeitslosengeld II Anspruch
Antworten
Irene Fridingen An Der Do

Beitrag von Irene Fridingen An Der Do » Di Okt 05, 2004 23:52

Hallo
ich bekam heute die Kündigung auf den Tisch. Aus betriebsbedingten Gründen kann ich bis zum Ende des Monats Juli noch bei meinem jetzigen Arbeitgeber bleiben, danach bin ich raus. Wann muß ich mich melden beim Arbeitsamt.
Gude Irene

Gast

Stellen Arbeitsamt

Beitrag von Gast » Do Okt 07, 2004 3:17

Servus!
Du mußt dich sofort melden wenn du deine Kündigung auf dem Tisch hast. Machst du das nicht machen sie dir Ärger. Also versuche sobald wie möglich auf das Amt zu gehen, und laß dich nicht vertrösten.

P. Leonard

Gast

beim arbeitsamt informieren

Beitrag von Gast » Do Okt 07, 2004 3:24

Beim Arbeitsamt kann man sich auch nur informieren. Ich dachte immer nur, dass man sich da gleich melden muss. Ich war erstaunt, was es da alles für Informationen gibt, die man bekommen kann.
Mit freundlichen Grüßen Ortrud M.

Gast

Arbeitsamt anmelden nach Kündigung

Beitrag von Gast » Do Okt 07, 2004 7:41

Hallöchen!

Wenn man sich nicht gleich nach einer Kündigung beim Arbeitsamt anmelden tut, dann läuft man Gefahr, das sie sich quer stellen und einem nicht von Anfang an die volle Leistung geben.


Gruß C. Börries

Gast

Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

Beitrag von Gast » Do Okt 07, 2004 16:58

Hey!
wenn du keine Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen willst dann gehst du am besten sofort hin. Es reicht ja wenn du die Kündigung abgibst und dich somit arbeitslos meldest. Alles andere kommt dann später !

LG K. Utta

Gast

anmeldung beim arbeitsamt nach einer kündigung

Beitrag von Gast » Fr Okt 08, 2004 1:51

Hallöchen! Ich würde wegen der Anmeldung beim arbeitsamt nach einer Kündigung nicht warten und das sofort melden. Je eher du das machst umso eher bekommst du dann dein Arbeitslosengeld.
Roswitha R.

Gast

STELLENANGEBOTE VOM ARBEITSAMT

Beitrag von Gast » Fr Okt 08, 2004 5:28

Hallöchen!
die vom Arbeitamt können echt eklig werden wenn du dich nicht innerhalb der Frist von 7 Tagen dort meldest. Am besten gehst du gleich morgen hin, dein Chef muss dir dafür sogar frei geben !

Mit freundlichen Grüßen Irmfried A.

Gast

arbeitsamt melden

Beitrag von Gast » Fr Okt 08, 2004 5:51

Moin Moin
am besten gehst du sofort zum Arbeitsamt hin, denn wenn du das schon weißt mit der Kündigung und das nicht tust dann kann man dir das nachteilig auslegen und du bekommst kein Geld.

Salut! M. Ismail

Gast

arbeitsamt anmeldung kündigung

Beitrag von Gast » Fr Okt 08, 2004 20:45



Wer heute eine Kündigung bekommt, der muss sofort beim Arbeitsamt eine Anmeldung machen. Wenn man das nicht innerhalb von drei Tagen macht, dann dürfen die was vom ALG einbehalten.


mfg Markward L.

Funda, Stadtroda

Beitrag von Funda, Stadtroda » Mi Okt 13, 2004 6:58

Hallo
es gibt schon seit einiger Zeit die Meldepflicht. Beim Arbeitsamt mußt du dich sofort bei Erhalt der Kündigung melden.
MFG
Funda

Gast

Beitrag von Gast » Mi Jan 17, 2007 19:31

Hallo Irene,
sobald du die Kündigung bekommen hast, musst du dich innerhalb sieben Werktage beim Arbeitsamt melden. Ansonsten wird dir das Arbeitslosengeld prozentual gekürzt.
Dein Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, dir darüber zu informieren. Ansonsten hat er ein Problem.
Du kannst dich gerne auch bei Haufe oder im Internet im Bereich Arbeitsrecht informieren.
Bis denne.

cassie
Beiträge:7
Registriert:Mi Jan 10, 2007 23:20

Beitrag von cassie » Mo Jan 22, 2007 13:27

Anonymous hat geschrieben:Hallo Irene,
sobald du die Kündigung bekommen hast, musst du dich innerhalb sieben Werktage beim Arbeitsamt melden. Ansonsten wird dir das Arbeitslosengeld prozentual gekürzt.
Dein Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, dir darüber zu informieren. Ansonsten hat er ein Problem.
Du kannst dich gerne auch bei Haufe oder im Internet im Bereich Arbeitsrecht informieren.
Bis denne.
lol, ich denke nach 3 Jahren hat Irene das schon geschafft :P

Gruß
cassie

Gast

Beitrag von Gast » Do Mai 20, 2010 21:31

Da hauts einem den Boden vom Faß fort!
Habe Ende Januar einen Job für einen Hungerlohn begonnen.
Nun kommt der Hammer!
Weil ich seit Januar wieder im Beschäftigungsverhältnis bin bekomme ich für die ersten drei Wochen im Januar wo ich noch Arbeitssuchend war kein ALG mehr.

Nun habe ich keine Rücklagen mehr auf die ich zurückgreifen kann.
Am 01. des Monats werden alle Kosten, wie Miete, Telefon und Versicherung, vom Konto abgebucht. Leider ohne Ergebnis, weil nichts mehr drauf ist.
Meinen Lohn bekomme ich erst immer am 20. des Folgemonats.

Das ist doch doch nicht rechtens was das AfA da mit einem macht!?!?
Oder ist das normal so?
Wenn ich das gewußt hätte, hätte ich bis zum 01.Februar gewartet.

Arbeiten ist reiner Luxus heutzutage

Gast

Beitrag von Gast » Mi Jul 04, 2012 18:11

du hast 3tage zeit dich zu melden ansonsten bekommst du för eine woche dann ne sperre also bis montag

Antworten