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Verfasst: Sa Okt 09, 2004 15:20
von Faith, Schwarzach
Hi

wie wird das Arbeitslosengeld bei einer fristlosen Kündigung berechnet?
Ich benötige die Information ganz dringend. Hilfe.

Liebe Grüße

Faith

Verfasst: Sa Okt 16, 2004 4:52
von Andre
Gude, Faith
kommt darauf an. Hast du gekündigt oder wurde dir gekündigt. Eins ist sicher, wenn du gekündigt hast, dann bist du erstmal gesperrt.
Ciao, Andre

Verfasst: Di Dez 12, 2006 11:29
von P. Schmitz
Servus!
Was hast du angestellt, daß dir fristlos gekündigt wurde???
Muß ja was schlimmeres gewesen sein. Wenn DIR gekündigt wurde, bekommst du trotzdem Arbeitslosengeld.
Ciao
Peter

Verfasst: Di Jan 09, 2007 23:04
von Nov
stimmt nicht! es reicht, dass man an der kündigung schuld ist. man muss nicht gezwungenermaßen selbst kündigen.
begeht man zB einen diebstal oder plaudert betriebsgeheimnisse aus und wird anschließend gekündigt, kann man genauso mit einer sperrzeit rechnen, als ob man selbst kündigt, da man ja selbst schuld ist...

arbeitslosengeld fristlose kündigung

Verfasst: Do Jan 11, 2007 3:40
von Gast
Hey da du nach einer fristlosen Kündigung immer für 3 Monate gesperrt wirst kann es sich lohnen erst mal zum Anwalt zu gehen und zu sehen ob man dagegen was machen kann.
Grüße I. Andreas

arbeitslosengeld bei fristloser kündigung

Verfasst: Do Jan 11, 2007 7:27
von Gast
Hi Wenn wenn dir deine Firma die fristlose Kündigung gegeben hat, kannst du ja nichts dafür." So nehmen wir das jetzt mal an" Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld solange du keinen neuen Arbeitsplatz hat.
Tschau Suna R.

Arbeitslosengeld bei außerordentlicher Kündigung

Verfasst: Do Jan 11, 2007 20:44
von Gast
Hi! Das stimmt teilweise. Man bekommt manchmal auch bei einer außerordentlichen Kündigung kein Geld. Aber da muß man einfach mit seinem Betreuer im AA reden. Ganz so einfach ist das auch nicht. Notfalls offiziell Widerspruch einlegen und klagen!
Tschaui O. Karola

Arbeitslosengeld wenn man selber kündigt

Verfasst: Fr Jan 12, 2007 5:00
von Gast
Moin Moin Wenn man selber kündigt bekommt man für die ersten Monate kein Arbeitslosengeld. Man muss immer schauen, dass man sich vielleicht mit seinem Arbeitgeber einigt, dass dieser einem eine Kündigung schreibt.
Ciao H. Uschi

Bekomme ich Arbeitslosengeld bei einer fristlosen Kündigung?

Verfasst: Fr Jan 12, 2007 6:41
von Gast
Hallo nach einer fristlosen Kündigung hat man erst mal 3 Monate Sperrzeit. Das wird einem dann auch noch vom Anspruch abgezogen, das bedeutet dass man wenn man endlich ALG bekommt dann nur 9 Monate Anspruch hat.
Liebe Grüße Sieghild L.

arbeitsamt fristlose kündigung

Verfasst: Fr Jan 12, 2007 11:26
von Gast
Hey!
das ist ganz einfach wenn man dir fristlos kündigt dann bekommst du 3 Monate lang kein ALG. Ausserdem werden dir die Monate von deinem Anspruch abgezogen. Es lohnt sich also gegen die Kündigung zu klagen.

Liebe Grüße W. Erhan

arbeitslosengeld nach fristloser kündigung

Verfasst: Fr Jan 12, 2007 18:27
von Gast
Servus! Bei fristloser Kündigung muss man aufpassen, dass man sofort zum Arbeitsamt geht, denn wenn man Pech hat und sich zu lange Zeit lässt, dann kann es sein, dass man nicht das volle Arbeitslosengeld bekommt.
mfg Lise G.

arbeitslosengeld bei außerordentlichen kündigung

Verfasst: Fr Jan 12, 2007 22:16
von Gast
Moin Moin!

nach einer fristlosen Kündigung bist du 3 Monate für das ALG gesperrt, diese 3 Monate werden dann aber von der Bezugsdauer für das ALG abgezogen. Du bekommst also nur 9 Monate lang das Geld.


Ciao K. Albin

Frage

Verfasst: Sa Jun 27, 2009 10:11
von Kai01
Hallo Ihr, ich habe eine dringende Frage.

Ich wurde gestern Fristlos entlassen.
Die Gründe sind folgende:

In unserer Personalküche stand ein Colakasten und Zwei Arbeitskollegen und ich haben uns jeder ne Flasche rausgenommen.
Einer wurde "erwischt" und hat uns andere Zwei verraten.

Mein Chef meinte das das Firmeneigentum ist und es eine Fristlosekündigung ist.
Wir Drei wurden entlassen.

Jetzt zu meiner Frage:

Ich habe Fixkosten jeden Monat von ungefähr 700 Euro + Essen und Getränke.
Jetzt habe ich ein wenig das Forum beobachtet und gelesen das das Arbeitsamt eine Sperrzeit verhängt.
Ich werde aber ab 1.10 wieder eine Neue Arbeitsbeschäftigung aufnehmen.
Aber es sind immerhin noch drei Monate.
Gibt es denn da möglichkeiten beim Arbeitsamt irgendwelche beihilfen dann zu beantragen??
Weil vom Arbeitslosengeld 2 könnte ich nicht um die Runden kommen.

Wäre Nett wenn Ihr mir helfen könntet

Verfasst: Di Feb 08, 2011 18:05
von Gast
Hallo,

bei einer fristlosen Kündigung oder anderweitig verhaltensbedingten Kündigung kann eine dreimonatige Sperre verhängt werden, was aber vom Einzelfall abhängt und im Ermessen des Arbeitsvermittlers steht. Daneben können auch drei- oder sechswöchige Sperren verhängt werden. Chancen auf eine kürzere Sperrfrist bzw. des Entfalls einer Sperrfrist bestehen z.B., wenn du zu dem Fehlverhalten, mit dem sich die Kündigung begründet, provoziert worden bist. Dabei ist es natürlich glaubwürdiger, wenn jemand aufgrund von Mobbing eine Beleidigung ausgesprochen hat als dass jemand aufgrund von psychischem Druck etwas geklaut hat.

Auch bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung gibt es Ausnahmen, bei denen keine Sperrfrist verhängt wird. Diese setzen Voraus, dass der Arbeitgeber seine Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer grob verletzt und ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer begründet nicht mehr zumutbar ist - wenn der Arbeitgeber beispielsweise seinen Verpflichtungen zur Lohnzahlung trotz Ermahnung nicht nachkommt. Als Arbeitnehmer empfiehlt es sich natürlich unbedingt vor der Aushändigung einer arbeitnehmerseitigen Kündigung, die Sache mit der Arbeitsagentur abzuklären, um so auf der sicheren Seite zu sein.