Verfasst: Fr Mai 11, 2007 9:22
Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen:
Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber fristgerecht zum 31.04.07 gekündigt, bat in der Kündigung aber um vorzeitige Freistellung, da mein neuer Arbeitgeber mich gerne schon zum 15.04.07 einstellen wollte. Etwa spät erhielt ich die Bestätigung meines alten Arbeitgebers, dass ich schon zum 14.04.07 gehen kann. Jedoch hatte zu dem Zeitpunkt mein neuer Arbeitgeber schon Vertrag und organisatorisch alles zum 01.05. vereinbart.
Somit war ich zwei Wochen arbeitslos; ich meldete mich aber nicht beim Arbeitsamt, da ich einfach nicht daran dachte.
Nun ist mir aber eingefallen, dass ich 1. für diese zwei Wochen keine Krankenkassen- und REntenversicherungsbeiträge gezahlt habe.
Gibt es eine Möglichkeit jetzt noch für diese zwei Wochen mich arbeitslos zu melden? Habe ich noch Anspruch auf das Arbeitslosengeld?
Vielen Dank schon mal für Hilfe
Gruß
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen:
Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber fristgerecht zum 31.04.07 gekündigt, bat in der Kündigung aber um vorzeitige Freistellung, da mein neuer Arbeitgeber mich gerne schon zum 15.04.07 einstellen wollte. Etwa spät erhielt ich die Bestätigung meines alten Arbeitgebers, dass ich schon zum 14.04.07 gehen kann. Jedoch hatte zu dem Zeitpunkt mein neuer Arbeitgeber schon Vertrag und organisatorisch alles zum 01.05. vereinbart.
Somit war ich zwei Wochen arbeitslos; ich meldete mich aber nicht beim Arbeitsamt, da ich einfach nicht daran dachte.
Nun ist mir aber eingefallen, dass ich 1. für diese zwei Wochen keine Krankenkassen- und REntenversicherungsbeiträge gezahlt habe.
Gibt es eine Möglichkeit jetzt noch für diese zwei Wochen mich arbeitslos zu melden? Habe ich noch Anspruch auf das Arbeitslosengeld?
Vielen Dank schon mal für Hilfe
Gruß