Hallöchen! Die Arbeitslosenhilfe kann man auch so nehmen. Man ist nicht verpflichtet, dass man eine Lebensversicherung auflöst, in die man schon sehr viele Jahre zahlt. Es gibt nur gewisse Umstände, bei denen der Staat verlangen kann, dass man den Vertrag auflöst. Wenn man beispielsweise in die Privatinsolvenz geht, da muss man vorher die Versicherungen auflösen.
Salut Q. Joel
Arbeitslosenhilfe Lebensversicherung
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