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Verfasst: Di Jul 12, 2005 22:19
von Ditmar
Hallo,
ich möchte als Arbeitsvermittler in Potsdam tätig werden.
Welche Voraussetzungen brauche ich dafür?
danke!
Ditmar

Verfasst: Di Jul 12, 2005 23:59
von thamar
Hi...
Jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft kann seit dem 27. März 2002 als Vermittler am Markt tätig werden. Voraussetzung ist die Anzeige beim Gewerbeamt (§ 14 Absatz 1 GewO). Ungeklärt ist noch, inwieweit die angekündigten Qualitätsstandards und Gütesiegel Einfluss auf die Nutzung der Vermittlungsgutscheine haben werden.
Weitere Info´s gibt von der IHK.
cu,
thamar

Muss man für Arbeitsvermittlungen was zahlen ?

Verfasst: Fr Jul 16, 2010 14:34
von Gast
ich tu mir schwer wieder eine Arbeit zu finden, daher dachte ich daran es mit Arbeitsvermittlungen zu versuchen, muss ich dafür was zahlen ?

Verfasst: Fr Jul 16, 2010 14:34
von BALLINGER Roman
Hallo Community das wäre ja noch schöner wenn man für die Arbeitsvermittlungen was zahlen müsste. Nur der Arbeitgeber zahlt was an den Vermittler, der ihm dafür die Arbeit mit den Bewerbern abnimmt. Er trifft eine Vorauswahl und sorgt dafür dass nur geeignete Leute zu einem Gespräch eingeladen werden. Für dich muss das kostenlos sein, sonst würde ich nicht darauf eingehen.
Lieber Gruß an alle
BALLINGER Roman