Stellenvermittlung NRW

Genehmigung zur befristeten oder unbefristeten Überlassung muß vorhanden sein!
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monti

Beitrag von monti » Fr Nov 25, 2005 22:22

hallo beisammen,

eine Stellenvermittlung in NRW wollte mir einen Job vermitteln. Als ich denen erst einmal nur eine Kopie meines Vermittlungsgutscheines gegeben habe, waren die ganz schön sauer. Ich hatte diesen auch noch nicht unterschrieben. Ich sagte denen dass ich den Schein erst unterschreibe wenn ich auch tatsächlich einen Job bekommen habe. War das richtig??

bye bye
monti

leamos

Beitrag von leamos » Fr Nov 25, 2005 23:13

Hi...

sicher war das richtig. Wenn die Stellenvermittlung in NRW sich richtig in die Vorschriften über diese Gutscheine eingelesen hätte, würden die das auch Wissen.
Da mache ich auch nicht anders.

gruss!
leamos

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