Da ich gerade zwischen zwei Jobs bin, beschäftige ich mich zwangsläufig mit dem Thema: Welche Bewerbungskosten kann man eigentlich geltend machen, und wie läuft das mit Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen?
Grundsätzlich können Bewerbungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden, und bei Einladung zum Gespräch muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten in der Regel erstatten, wenn er die Erstattung nicht vorher ausdrücklich ausgeschlossen hat. Für die Details zu deiner Situation, gerade in Kombination mit Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit beziehungsweise ein Lohnsteuerhilfeverein die verbindliche Adresse.
Den Tipp mit der Fahrtkostenerstattung kannte ich nicht, danke! Ich frage beim nächsten Gespräch vorher freundlich nach.