Arbeitslosengeld und Bewerbungskosten: Was kann man geltend machen?

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  • #5545
    SeniorSabine
    Teilnehmer

    Da ich gerade zwischen zwei Jobs bin, beschäftige ich mich zwangsläufig mit dem Thema: Welche Bewerbungskosten kann man eigentlich geltend machen, und wie läuft das mit Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen?

    #5546
    RecruiterinRita
    Teilnehmer

    Grundsätzlich können Bewerbungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden, und bei Einladung zum Gespräch muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten in der Regel erstatten, wenn er die Erstattung nicht vorher ausdrücklich ausgeschlossen hat. Für die Details zu deiner Situation, gerade in Kombination mit Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit beziehungsweise ein Lohnsteuerhilfeverein die verbindliche Adresse.

    #5547
    JobsucherJan
    Teilnehmer

    Den Tipp mit der Fahrtkostenerstattung kannte ich nicht, danke! Ich frage beim nächsten Gespräch vorher freundlich nach.

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